Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg befindet sich aktuell in einer Phase zahlreicher und bedeutender Änderungen.
Im November 2023 ist bereits das Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren – das u.a. die dezidierte Antragstellung aller benötigter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Bauherrschaft vorsieht, in Kraft getreten.
Bereits seit Februar 2023 ist eine Aufstockung um zwei Geschosse abstandsflächenneutral möglich, aber nur in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig.
Aktuell hat der Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2025 das „Gesetz für das schnellere Bauen“ – eine umfassende „Reform“ der Landesbauordnung – beschlossen. Am 28.03.2025 wurde es im Gesetzblatt BW veröffentlicht und tritt Ende Juni 2025 in Kraft.
Gesetz für das schnellere Bauen – Die LBO-Reform 2025
In der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über die Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Baurechtsbehörden und Bauämtern der Gemeinden und Städte sowie natürlich auch an Architekten, Entwurfsverfasser und Betreibende von Gebäuden.
VWA Karlsruhe
5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise
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