Auf den seit Jahren anhaltenden Mangel insbesondere auch an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland hat der Bundesgesetzgeber mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ reagiert, einer bereits im Vorfeld heftig diskutierten Novelle des Baugesetzbuchs, die mit hohen Erwartungen verbunden ist.
Eine der zentralen Neuregelungen der Novelle ist der sog. „Bauturbo“ (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für bestimmte Wohnbauvorhaben ermöglicht. Um in diesem Kontext die kommunale Planungshoheit zu wahren, wurde ein neues gemeindliches Zustimmungserfordernis (§ 36a BauGB) eingeführt, das den Gemeinden bei einer klugen und vorausschauenden Anwendung Spielräume eröffnet und gleichzeitig auch weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellt.
Die bislang auf Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt beschränkte erweiterte Befreiungsmöglichkeit des § 31 Absatz 3 BauGB ist nun mit erweiterter Flexibilität in allen Kommunen anwendbar; ergänzend wurde eine entsprechende Regelung für den unbeplanten Innenbereich eingeführt (§ 34 Abs. 3b BauGB).
Als weitere Neuerung wurden neue Festsetzungsmöglichkeiten zum Lärmschutz eingeführt, die die Innenentwicklung in den Kommunen erleichtern sollen, ergänzt um eine Unbeachtlichkeitsregelung im Falle von unwirksamen Lärmschutzfestsetzungen (§ 216a BauGB).
In dem Seminar sollen die wesentlichen Möglichkeiten und Grenzen des Wohnungsbauturbo-Gesetzes dargestellt sowie offene und kritische Fragen, wie beispielsweise ob Schnelligkeit zulasten von Qualität und einer langfristig geordneten Stadtentwicklung geht, diskutiert werden.
Das Seminar richtet sich insbesondere an alle in den Baurechtsämtern mit der Vorhabenzulassung und in den Kommunen mit der Bauleitplanung und Stadtentwicklung Beschäftigten technischen und nichttechnischen Verwaltungsbediensteten. Darüber hinaus an die politischen Entscheidungsträger, da der Umgang mit dem „Bau-Turbo“ auch grundsätzliche Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung berührt.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
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