Wie ist mit Änderungen des Bieters an Vergabeunterlagen, mit Unklarheiten und Widersprüchen in seinen Angebotserklärungen umzugehen? Was geschieht mit ungewöhnlich niedrigen Angebotspreisen? Sollen diese aufgeklärt oder das Angebot direkt ausgeschlossen werden? Zu diesem Schwerpunktthema wird im Seminar die Vergaberechtslage dargestellt. Außerdem stellt der Dozent umfangreich die hierzu ergangene Rechtsprechung vor, die zunehmend bieterfreundlich betont: Aufklärung geht im Zweifel vor einem Angebotsausschluss. Wo gibt es Möglichkeiten, wo sind aber auch Grenzen? Das Seminar will darauf Antworten geben.
VWA Freiburg
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