VWA Logo
  • Vermeidung von Organisationsverschulden bei der Bestellung verantwortlicher Personen
  • Garantenstellung gem. § 13 StGB, gehörige Aufsicht nach § 130 OwiG
  • Wer ist eigentlich Halter der Fahrzeuge? 
  • Gefahren der Halterhaftung
  • Begrenzen der Halterhaftung durch richtiges Delegieren (Fuhrparkmanagement)
  • Das Fahreignungsregister – oder wofür gibt es wieviel Punkte?
  • Führerscheinrecht – oder welches Kraftfahrzeug darf überhaupt gefahren werden?
  • Verantwortlichkeiten nach den Unfallverhütungsvorschriften
  • Fahrerunterweisung nach UVV und Einweisung im kommunalen Fuhrpark UVV-Prüfung im kommunalen Fuhrpark
VWA Logo

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Kontakt
Social Media
ZDF Zertifikat
© 2025 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.