VWA Logo
  • Einspruch als Rechtsbehelf  
    • Einspruchsbefugte Personen
    • Einspruchsfrist, Einspruchsformen, Amtssprache
    • Unklare Erklärungen des Betroffenen 
    • Beschränkung des Einspruchs
  • Bearbeitung unzulässiger Einsprüche
    • Verwerfungsbescheid
    • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung 
    • Vollstreckungsaufschub
  • Bearbeitung zulässiger Einsprüche
    • Auswertung von Einspruchsbegründungen
    • Anträge auf Akteneinsicht und Beweisanträge
    • Notwendigkeit von Nachermittlungen
    • Nochmalige Anhörung des Betroffenen 
    • Drohende Verfolgungsverjährung
    • Beschleunigung des Zwischenverfahrens
  • Zurücknahme von Bußgeldbescheiden 
    • Ersetzung durch einen neuen Bußgeldbescheid 
    • Übergang in das Verwarnungsverfahren
    • Einstellung des Bußgeldverfahrens
    • Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung (Anwaltskosten)
  • Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft 
    • Übergabedokument an die Staatsanwaltschaft 
    • Begründung der Abgabeverfügung
    • Anregungen für das gerichtliche Bußgeldverfahren 
  • Rückgabe durch das Amtsgericht
    • Zurückverweisung zu Nachermittlungen
    • Endgültige Rückgabe des Bußgeldverfahrens
VWA Logo

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Kontakt
Social Media
ZDF Zertifikat
© 2025 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.