Die humanitären Aufenthaltsrechte nach § 25 Abs. 1 – 3 AufenthG im Zusammenhang mit stattgebenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und ihre Rechtsfolgen
Die Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 AufenthG
Kontingentflüchtlinge und Resettlementflüchtlinge nach § 23 AufenthG
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG i.V.m. der Massenzustromrichtlinie
Humanitäre Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen (§ 12a AufenthG)
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen nach § 25a AufenthG
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG
Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
Aufenthaltsgewährung wegen Unmöglichkeit der Ausreise nach § 25b AufenthG
Aufenthaltsgewährung in Härtefällen nach § 23a AufenthG
Fragen der Teilnehmer/-innen
Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart