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  • Die humanitären Aufenthaltsrechte nach § 25 Abs. 1 – 3 AufenthG im Zusammenhang mit stattgebenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und ihre Rechtsfolgen
  • Die Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 AufenthG
  • Kontingentflüchtlinge und Resettlementflüchtlinge nach § 23 AufenthG 
  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG i.V.m. der Massenzustromrichtlinie
  • Humanitäre Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen (§ 12a AufenthG)
  • Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen nach § 25a AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG
  • Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung wegen Unmöglichkeit der Ausreise nach § 25b AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung in Härtefällen nach § 23a AufenthG
  • Fragen der Teilnehmer/-innen
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