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Dabei geht es maßgebend um 

  • die Einreise und den (Kurz-) Aufenthalt nach dem Schengenrecht insbesondere die Visumpflicht, die Visumfreiheit und das Reiserecht nach dem SDÜ
  • die Einreise und den Aufenthalt für einen längerfristigen Aufenthalt
  • die allgemeinen Versagungsgründe und die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 AufenthG, insbesondere die Lebensunterhaltssicherung, die geklärte Identität, die Passpflicht, das Fehlen von Ausweisungsinteressen sowie die Einhaltung der Visumvorschriften
  • besondere Aufenthaltsrechte nach dem Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz und nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei jeweils in Grundzügen
  • das Antragsverfahren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels und die Verlängerung mit den jeweils einschlägigen Fiktionswirkungen, insbesondere die Formalien der Antragstellung, die Prüfungsgegenstände für die Ausländerbehörden, der maßgebliche Zeitpunkt für die Erteilung eines Aufenthaltstitels und die Frage der Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander
  • Fragen der Teilnehmer/-innen
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