Mit der Einführung des neuen Teilhaberechts kommen umfassende Veränderungen auf alle Akteure der Eingliederungshilfe zu. Die Umstellung auf die personenzentrierte Systematik des BTHG bedeutet weitreichende Veränderungen in Leistungsvereinbarung, Leistungserbringung und Leistungsdokumentation. Die Einrichtungen müssen BTHG- und landesrahmenvertragskonforme Vereinbarungen erstellen und diese mit den Leistungsträgern verhandeln. Dabei ist das Wissen um die rechtlichen Hintergründe und Verfahrensabläufe ebenso wichtig wie das Kennen der Systematik der Leistungserbringung und der Inhalte der Vereinbarungen. Alle Kosten müssen sehr sorgfältig prospektiv geplant und kalkuliert werden. Personalstrukturen und -mengen müssen mit Bedacht erstellt und kontrolliert werden, um möglichen Rückzahlungsforderungen zu entgehen. Profunde Kenntnisse von Kalkulationsmöglichkeiten und Verhandlungsoptionen sind elementar wichtig, um in Zeiten von knappen öffentlichen Budgets auskömmliche Vergütungen zu vereinbaren.
Das Seminar stellt die Verhandlung der neuen Angebotsstruktur in den Mittelpunkt (Vergütungen, Kosten der Unterkunft und Investitionskosten). Dazu wird einerseits ein Überblick über die Strukturen der Leistungssystematiken gegeben und andererseits dazu befähigt, eine Vergütungsverhandlung selbst vorzubereiten und durchzuführen. Es wird ebenso das Vorgehen bei Personalabgleichen und möglichen Rückzahlungen näher betrachtet.
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger:innen sowie verantwortliche Mitarbeiter:innen aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die bereits Erfahrungen in der Eingliederungshilfe gesammelt haben und Leistungs- und Vergütungsverhandlungen vorbereiten oder führen möchten.
VWA Karlsruhe
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