Mit der Einführung des neuen Teilhaberechts kommen umfassende Veränderungen auf alle Akteure der Eingliederungshilfe zu. Die Umstellung auf die personenzentrierte Systematik des BTHG bedeutet weitreichende Veränderungen in Leistungsvereinbarung, Leistungserbringung und Leistungsdokumentation. Die Einrichtungen müssen BTHG- und landesrahmenvertragskonforme Vereinbarungen erstellen und diese mit den Leistungsträgern verhandeln. Dabei ist das Wissen um die rechtlichen Hintergründe und Verfahrensabläufe ebenso wichtig wie das Kennen der Systematik der Leistungserbringung und der Inhalte der Vereinbarungen. Alle Kosten müssen sehr sorgfältig prospektiv geplant und kalkuliert werden. Personalstrukturen und -mengen müssen mit Bedacht erstellt und kontrolliert werden, um möglichen Rückzahlungsforderungen zu entgehen. Profunde Kenntnisse von Kalkulationsmöglichkeiten und Verhandlungsoptionen sind elementar wichtig, um in Zeiten von knappen öffentlichen Budgets auskömmliche Vergütungen zu vereinbaren.
Das Seminar soll aktuelle Informationen zu Entwicklungen und zu Verhandlungsergebnissen geben und praxisnahe Hilfestellungen für eigene Verhandlungen vermitteln.
Die derzeitige Ausgangslage, Änderungen und Tendenzen und die daraus entstehenden Optionen sollen betrachtet werden.
Zudem werden die Dozenten von ihren Erfahrungen aus den zurückliegenden und aktuellen Leistungs- und Vergütungs- sowie Investitionskostenverhandlungen und Schiedsstellenverfahren berichten.
VWA Karlsruhe
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