Kindertageseinrichtungen sollen für Kinder ein sicherer Ort sein. Aufgabe des Trägers und des pädagogischen Teams ist es, das Wohl der Kinder in der Einrichtung zu gewährleisten und die Kinder während ihres Aufenthalts in der Kita vor Gefahren zu schützen. Aber was ist zu tun, wenn das Kindeswohl gefährdet wird, wenn Kinder in der Einrichtung körperliche Gewalt oder entwürdigende Behandlungen durch andere Kinder, durch Erziehungskräfte, durch andere in der Einrichtung Beschäftigte oder durch „Fremde“ erleben? Welche vorbeugenden Maßnahmen sind zu treffen, wie sollte im Ernstfall reagiert werden und welche personellen Konsequenzen sind möglich?
In diesem Seminar geht es darum, mit Fällen von vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung in der Kita rechtssicher umzugehen. Das Kind steht im Mittelpunkt mit seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Achtung seiner Menschenwürde und auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Kindeswohl hat Vorrang vor falscher Kollegialität oder Angst vor Rufschädigung. Andererseits haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Recht auf Schutz gegen falsche Verdächtigungen und Unterstellungen.
Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen, Fachberater:innen, Trägervertreter:innen, Verantwortliche in der Kommunalverwaltung
VWA Karlsruhe
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