Zum 01.01.2022 ist die aktuelle Prüfverfahrensvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG (PrüfvV) in Kraft getreten, welche das MD-Prüfverfahren nach § 275c SGB V näher regelt. Erstmalig enthält die PrüfvV Regelungen zur einzelfallbezogenen Erörterung. Schwerpunkt des Seminars ist die ausführliche Darstellung der Grundzüge des MD-Prüfverfahrens. Weitere Schwerpunkte werden die Regelungen zur krankenhausindividuellen Prüfquote und zu den Aufschlagszahlungen sein. Die Neuerungen des KHVVG in Bezug auf die Aufschlagszahlungen werden ebenfalls besprochen. Ergänzend wird die elektronische Datenübermittlung mittels MD-Portal nach den Regelungen der elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) dargestellt.Für einen Gesamtüberblick wird auf die aktuelle Rechtsprechung rund um das MD- Prüfverfahren (inkl. Aufwandspauschale) eingegangen werden.
• Grundzüge des MD-Prüfverfahrens anhand der PrüfvV und des SGB V
• Bewertung der Regelungen der PrüfvV durch die Rechtsprechung
• Krankenhausindividuelle Prüfquote und Aufschlagszahlungen nach dem SGB V (inkl. der Neuerung des KHVVG)
• Elektronische Datenübermittlung mittels MD-Portal nach der elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV)
• Rechtsprechungsübersicht zur Aufwandspauschale
• Diskussion
Das Seminar wird den Teilnehmenden ausführlich die PrüfvV 2022 erläutern und deren praktischen Auswirkungen darstellen.
Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitarbeitende im Medizin-Controlling, in der Leistungsdokumentation und -abrechnung.
VWA Karlsruhe
Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Baden-Württembergischen Krankengesellschaft ( BWKG) durchgeführt.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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