Seit Ende 2020 enthält § 16 Abs. 2 S. 2 WEG eine Regelung, die es Wohnungseigentümern ermöglicht, für einzelne Kosten oder bestimmte Kostenarten eine vom Gesetz oder von Vereinbarungen abweichende Verteilung zu beschließen. Erste gerichtliche Entscheidungen haben dieser neuen Beschlusskompetenz bereits Konturen verliehen. In der Praxis ergeben sich jedoch nach wie vor viele Fragen: Welche Kostenarten können abweichend verteilt werden? Können Kosten auch erstmals auf Eigentümer umgelegt werden? Ist es zulässig, bestimmte Kosten nur auf einzelne Eigentümer zu übertragen?
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine abweichende Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss. Anhand aktueller Praxisbeispiele erfahren Sie, wie Sie rechtssicher entscheiden, typische Fehler vermeiden und mehr Handlungssicherheit bei der Kostenverteilung in der GdWE gewinnen.
VWA Freiburg
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