Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom April 2009 sind auch in Baden-Württemberg die Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR, Kommunale Doppik) gelegt worden. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie die neue Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen sind inzwischen in Kraft getreten.
Mit dem Jahr 2020 ist die Übergangsfrist zur Umstellung auf die Kommunale Doppik abgelaufen. Damit stellt ab 2020 die Kommunale Doppik das alleinige Regelwerk für das Gemeindehaushaltsrecht in Baden-Württemberg dar. Lediglich für die Aufstellung eines sog. „Erweiterten Beteiligungsberichtes“ ist erst beginnend mit dem Jahr 2025 verpflichtend. Inzwischen wurden die rechtlichen Grundlagen der Kommunalen Doppik auch bereits mehreren Evaluation unterzogen.
Mit der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens haben die Kommunen einmalig eine Eröffnungsbilanz und im Zuge der Aufstellung von doppischen Jahresabschlüssen nach den Regeln der Kommunalen Doppik jährlich Schlussbilanzen aufzustellen. Damit soll die Vermögens- und Schuldenlage im Rahmen der Drei-Komponenten-Rechnung der Kommune jeweils zum Bilanzstichtag dargestellt werden. Dabei sind jedoch auch zahlreiche Abweichungen zur Handels- und Steuerbilanz zu beachten.
Das Seminar basiert u. a. auf dem Leitfaden zur Bilanzierung (4. Auflage, 2023)
• Rechtsgrundlagen (GemO, GemHVO, Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen)
• Bewertungs-, Bilanzierungs- und Inventarisierungsgrundsätze
• Die kommunale Bilanz
• Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen nach § 52 GemHVO
Das Seminar vermittelt die wesentlichen Grundsätze der Bilanzierung bei Kommunen nach den Regeln der Kommunalen Doppik Baden-Württemberg.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende kommunaler Verwaltungen, die im Rahmen der Kommunalen Doppik Baden-Württemberg mit Fragen der laufenden Bilanzierung sowie mit der Erstellung der jährlichen Schlussbilanzen im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses nach der Kommunalen Doppik betraut sind.
VWA Karlsruhe
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