 
Sowohl das Verwaltungs- als auch das Datenschutzrecht regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten, doch ihre Anforderungen unterscheiden sich deutlich. In der Praxis führt das häufig zu Unsicherheiten, etwa beim Datenaustausch zwischen Behörden oder bei der Weitergabe an Dritte. In diesem Seminar werden die wichtigsten Berührungspunkte und Abgrenzungsfragen zwischen Verwaltungsverfahren und Datenschutzrecht beleuchtet.
Sie erfahren, wann innerhalb eines Verwaltungsverfahrens Datenverarbeitungen zulässig sind, welche Grenzen für den Datenaustausch gelten und wie die „Doppeltür-Theorie“ rechtlich einzuordnen ist. Zudem werden Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsrechte im Lichte der DSGVO behandelt sowie Löschpflichten und Schutzrechte Dritter diskutiert.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verwaltungsverfahren und wissen, wie Sie datenschutzrechtliche Anforderungen rechtssicher umsetzen.
VWA Freiburg
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