 
• Grundsätzliche Regelungen zum vorläufigen Rechtsschutz
• Die aufschiebende Wirkung des § 80 Abs. 1 VwGO
• Entfall der aufschiebenden Wirkung in den Fällen des § 80 Abs. 2 VwGO
• Die behördliche und die gerichtliche Aussetzung der Vollziehbarkeit (§ 80 Abs. 4 + 5 VwGO)
• Einstweiliges Anordnungsverfahren (§ 123 VwGO)
Durch dieses Seminar werden die Grundlagen des vorläufigen Rechtsschutzes erarbeitet und welche Maßnahmen schon bereits im Vorfeld von der Behörde getroffen werden können sowie mit entsprechenden Anträgen umgegangen werden kann.
Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen, die im Verwaltungsverfahren Entscheidung mit sofortiger Vollziehung anordnen sowie Mitarbeitenden, in der Rechtsbehelfsbearbeitung tätig sind.
VWA Karlsruhe
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