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Ordnungswidrigkeitenrecht III – Praxisworkshop: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen juristische Personen und Personengesellschaften (einschließlich der Neuregelung zur Einziehung nach § 29a)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ordnungswidrigkeitenrecht III – Praxisworkshop: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen juristische Personen und Personengesellschaften (einschließlich der Neuregelung zur Einziehung nach § 29a)

Produktnummer
2026-54490K
Online
Termin
22.-23.01.2026
09:00-16:45 Uhr
Ort
Online
Gebühren
567,00 EUR
Dozierende
Jörg
Hamacher
Leiter des Eigenbetriebes Schul- und Gebäudemanagement Landkreis Ahrweiler; Geschäftsführer der Solarstrom Ahrweiler GmbH Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)/ Inhaber des Verwaltungsdiploms (VWA), Master of public Administration (MPA), über 20 Jahre Tätigkeit in der Kommunalverwaltung in verschiedensten Bereichen, u. a. langjährige Tätigkeit zunächst als Sachbearbeiter, später als Sachgebietsleiter in einer zentralen Bußgeldstelle. Seit 2008 ist Jörg Hamacher bundesweit als freier Referent im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts für verschiedene kommunale, staatliche sowie private Fort- und Weiterbildungseinrichtungen tätig.

Inhalte

  • Unternehmensformen
  • Betriebsbezogene Pflichten
  • Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
  • Selbstständige und unselbstständige Hilfspersonen eines Unternehmens, Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OwiG
  • Gewinnabschöpfung und Einziehung nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG
  • Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
  • Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
  • Mit Fallbeispielen und Gerichtsurteilen

Lernziele

Das Seminar wird mit engem praktischem Bezug aufzeigen welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt, wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten.
Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert. Dabei wird auch auf die Neuregelung des § 29a OWiG eingegangen.

Methodik

Die Wissensvermittlung erfolgt durch einen praxisnahen Vortrag mit zahlreichen Fallbeispielen und Gerichtsurteilen.

Zielgruppe

Sachbearbeitende, die in ihrer Tätigkeit mit betriebsbezogenen Ordnungswidrigkeiten konfrontiert sind.

Veranstalter

VWA Karlsruhe

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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