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Web-Seminar: Datenschutz und Personalrat/Schwerbehindertenvertretung nach dem LPVG/SGB IX sowie DSGVO und LDSG Ba-Wü- Was darf der Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung wissen?
Personalwesen

Web-Seminar: Datenschutz und Personalrat/Schwerbehindertenvertretung nach dem LPVG/SGB IX sowie DSGVO und LDSG Ba-Wü- Was darf der Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung wissen?

Produktnummer
2026-52396K
Online
NEU
Termin
16.07.2026
09:00-12:30 Uhr
Ort
Online
Gebühren
299,00 EUR
Dozierende
Dieter
Fischer
Freiberuflicher Dozent Verwaltungsdiplominhaber (VWA) Diplom-Verwaltungsbetriebswirt Ehem. Lehrbeauftragter an einer Hochschule Ehem. Mitglied des Personalrats in einer Geschäftsbereichszentrale

Inhalte

  • Grundsätze der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Auswirkung der EU-Verordnung auf das Landesdatenschutzgesetz
  • Gültigkeit von DS-GVO, /LDSG und LPVG/SGB IX
  • Unterschiedliche personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten)
  • Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen sog. Beschäftigtendatenschutz (§ 15 LDSG)
  • Zusammenarbeit mit dem dienstlichen Datenschutzbeauftragten
  • Besonderheiten bei der Verarbeitung von Personalaktendaten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden in Baden-Württemberg
  • Praktische Fälle aus Beschäftigungsverhältnissen
  • Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Personalrat und bei der Schwerbehindertenvertretung
  • Bedeutung des § 67 LPVG für die Arbeit des Personalrates
  • Persönlichkeitsschutz bei Beschwerden von Beschäftigten (§ 70 Abs. 1 Nr. 4 LPVG/§ 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX)
  • Persönlichkeitsschutz im Rahmen von betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX

Lernziele

Unser Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen in kompakter Form für eine Arbeit mit personenbezogenen Daten im Personalrat nach dem LPVG bzw. in der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX, sowie nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz.
LPVG und SGB IX als sog. bereichspezifische Regelungen i.S.d. Datenschutzes, erlauben dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Erforderlichkeit zu arbeiten.

Beide sind gleichzeitig für die Einhaltung des Datenschutzes in der Dienststelle mitverantwortlich und müssen dafür sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden (Beschäftigtendatenschutz).
Auch wenn der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung selbst keine datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortliche im Sinne der DSGVO tragen, sind sie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet, da sie Zugang zu personenbezogenen Daten haben.

Zielgruppe

Mitglieder eines Personalrates
Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretung nach § 179 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 8 SGB IX
Personalverantwortliche Führungspersonen und SachbearbeiterInnen

Veranstalter

VWA Karlsruhe

Zusatzinformationen

In den Seminarkosten ist eine Beratung durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.
Das Seminar findet als Webinar mit der Software Webex statt.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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