1. Grundsätze und Voraussetzungen der Wahl
2. Wahlvorbereitung
3. Wahldurchführung
4. Wahlnachbereitung
Vom 01. Oktober bis 30. November 2026 findet die nächste regelmäßige Wahl zur Schwerbehindertenvertretung statt.
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt einem Wahlvorstand, den im Regelfall die bisherige Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig (spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit) oder die Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen bestellt.
Der Wahlvorstand hat Vorschriften aus dem SBG IX, der Wahlordnung zum SGB IX und des Bürgerlichen Gesetzbuches (Fristenregelungen) zu beachten.
Unser Tageseminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, Formalien und Fristen in kompakter Form.
Praxistipps helfen Ihnen, die Wahl effizient vorzubereiten und rechtssicher durchzuführen.
Schwerbehindertenvertreter, die einen Wahlvorstand bestellen,
Wahlvorstandsmitglieder, die die Schwerbehindertenvertreterwahl nach § 1 Abs. 1 SchwbVWO vorbereiten,
Wahlberechtigte oder Personalrats- und Betriebsratsmitglieder, die zur Versammlung nach § 1 Abs. 2 SchwbVWO einladen.
VWA Karlsruhe
Arbeitshilfen, wie Wahlkalender und Formulare werden zur Verfügung gestellt.
In den Seminarkosten ist eine wahlbegleitende Beratung durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.
Das Seminar findet als Webinar mit der Software Webex statt.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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