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Erweiterter Beteiligungsbericht – Pflicht oder Befreiung
Finanz- und Kommunalwirtschaft

Erweiterter Beteiligungsbericht – Pflicht oder Befreiung

Produktnummer
2026-3128SP
Präsenz
NEU
Termin
10.02.2026
09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
182,00 EUR
Dozentin
Dipl. Verwaltungswirtin (FH)
Petra
Betz
Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Finanzen, Abteilung Haushalt und Beteiligungen

Erstmals für das Haushaltsjahr 2025 ist nach § 95a GemO von Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträgern wie Eigenbetriebe, Sonderrechnungen, Beteiligungen in privater Rechtsform u. ä. ein Erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen. Die Norm sieht eine Befreiungsmöglichkeit vor, soweit bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.

Inhalte

  • Die Idee hinter dem Erweiterten Beteiligungsbericht und seine Ziele
  • Rechtsgrundlagen und Hilfestellungen
  • Abgrenzung Erweiterter Beteiligungsbericht zu Beteiligungsbericht nach § 105 Abs. 2 GemO
  • Organisatorische Zuordnung und Fristen
  • Ablauf der Prüfung zur Befreiung
  • Definition der zu berücksichtigenden Aufgabenträger
  • Befreiungsregelungen
  • Beispiele für Fallkonstellationen
  • Dokumentation der Berechnung
  • Ende der Aufstellungspflicht

Lernziele

Sie erhalten einen Überblick über den Erweiterten Beteiligungsbericht und können prüfen, ob Sie von der Befreiungsregelung profitieren können.

Zielgruppe

Mitarbeitende aller Gemeinden und Landkreise, die prüfen müssen, ob Sie einen Erweiterten Beteiligungsbericht erstellen müssen (z. B. Mitarbeitende der Kämmerei bzw. Beteiligungsverwaltung).

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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