Der § 22a SGB VIII fordert von Trägern (neben der Sicherstellung einer aktuellen Konzeption) für die Arbeit in Tageseinrichtungen den „Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen“. Damit sind vom Gesetzgeber wesentliche Elemente eines QM eingefordert.
Der Nationale Kriterienkatalog wurde im Rahmen der „Nationalen Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder“ von W. Tietze und S. Viernickel (für den Altersbereich bis 6 Jahre) entwickelt. Es handelt sich um ein Werk, das auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entworfen und als einziges Instrument gemeinsam mit und in der Praxis erprobt, kommentiert und ergänzt wurde. Es beschreibt länder-, träger- und konzeptionsübergreifend die beste pädagogische Fachpraxis, ist also vielfaltig einsetzbar.
Die Funktion des Nationalen Qualitätskriterienkatalogs liegt in der Orientierung für die fachliche Arbeit der Kindertageseinrichtungen, der Qualitätsentwicklung, der Überprüfung der Konzeption und zur Einschätzung des Fortbildungsbedarfs.
Der Hauptteil des Nationalen Kriterienkatalogs besteht aus den Qualitätskriterien, die entsprechend der 20 Qualitätsbereiche (z. Bsp. räumliche Bedingungen, Fachkraft-Kind-Interaktion, Planung, Individualisierung, Partizipation etc.) aufgezeigt werden. In der Praxis wird als sehr vorteilhaft empfunden, dass das Verfahren leicht anwendbar und die Kriterien leicht überprüfbar sind, da beobachtbare Dinge und Handlungen beschrieben werden.
Die Teilnehmenden haben den Aufbau und die Anwendung dieses Instrumentes kennengelernt und sind in der Lage, es direkt in der Praxis anzuwenden.
Leitungen, Fachkräfte, Fachberatungen, Lehrkräfte an Fachschulen
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