Für die erfolgreiche praktische Arbeit der Heimaufsicht sind nicht nur allgemeine Kenntnisse im Verwaltungsrecht, sondern vor allem auch spezielle Kenntnisse im Heimrecht sowie grundsätzliche Kenntnisse im SGB XI und SB XII unabdingbare Voraussetzung. Deshalb sollen die in diesen Gebieten erforderlichen rechtlichen Grundlagen – wo nötig – vertieft vermittelt werden. Die Darstellung wird durch praktische Fallbeispiele ergänzt.
Neue Mitarbeitende in Heimaufsichtsbehörden und Gesundheitsämtern in Baden-Würtetemberg sowie Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kenntnisse im Sozial- und Heimrecht systematisch auffrischen möchten.
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