Das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern verpflichtet auch die Kommunen. Erstmalig gilt die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen sowie in den Gemeinden mit einer Einwohner/innenzahl ab 50 000. Das Land übernimmt hierfür einen Teil der Kosten.
Gemeinden mit einer Einwohner/innenzahl unter 50 000 benennen jeweils eine Person oder eine Organisationseinheit, die diese Aufgaben wahrnimmt. Die Kommunen „stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Frauen gefördert und gestärkt werden und Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird“.
Die Beantwortung der Fragen, die Grundlagen der Gleichstellungsarbeit, Praxisberichte, mögliche Konfliktthemen und aktuelle Entwicklungen runden die Veranstaltung ab.
Sie lernen Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsarbeit kennen, erhalten praktische Tipps für die Umsetzung und können sich austauschen.
Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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