Das Eigenbetriebsrecht wurde, nach mehr als 25 Jahren seit der letzten Reform, grundlegend novelliert. Nach dem Beschluss des neuen Eigenbetriebsgesetzes im Juni wurden nachfolgend im Oktober 2020 die neuen Eigenbetriebsverordnungen im Gesetzblatt veröffentlicht. Das neue Eigenbetriebsrecht ist seit dem 01.01.2023 für alle Eigenbetriebe in Baden-Württemberg verbindlich.
Die wesentlichen Änderungen ergaben sich im Rechnungswesen. Zentral ist die Bestimmung in § 12 Abs. III EigBG, dass in der Betriebssatzung festzulegen ist, ob Wirtschaftsführung und Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des HGB oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen soll. Demzufolge sind zwei unterschiedliche Eigenbetriebsverordnungen mit entsprechenden verbindlichen Mustern zu beachten. Im Seminar werden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes zur Aufstellung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe sowie beide Eigenbetriebsverordnungen ausführlich vorgestellt. Darüber hinaus wird jeweils auf Besonderheiten hingewiesen und Hilfestellung für die praktische Umsetzung gegeben.
Ihnen werden die Inhalte des Eigenbetriebsrechts Baden-Württemberg bezüglich Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie des Jahresabschlusses ausführlich vorgestellt. Sie werden mit den Anforderungen gemäß der jeweiligen Eigenbetriebsverordnung vertraut gemacht und wissen anhand zahlreicher Hinweise, wie die Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden können.
Mitarbeitende der Kämmereien, der Eigenbetriebe, der Beteiligungsverwaltung bzw. des Beteiligungsmanagements, Prüfende der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de