Für die Vollstreckung in bewegliche Sachen bedient sich die Vollstreckungsbehörde eines/einer Vollstreckungsbeamten/Vollstreckungsbeamtin.
Bei der Frage, ob und wenn ja, welche Vollstreckungsmaßnahme zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden sollen, hat die Vollstreckungsbehörde einen Ermessenspielraum. Sie hat den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nach dem Prinzip des „Vorranges des Gesetzes“ und den „Vorbehalt des Gesetzes“ zu beachten. Damit ein Eingriff in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners überhaupt möglich ist, müssen die Grundvoraussetzungen an Recht und Gesetz voll erfüllt sein.
Der/die Vollstreckungsbeamte/Vollstreckungsbeamtin muss die Voraussetzungen kennen, um sicher gegenüber dem Schuldner auftreten zu können. Nur dies kann zum Erfolg seiner Tätigkeit beisteuern.
Um den Mitarbeitenden im Außendienst das richtige Rüstzeug zu geben, bietet das viertägige Seminar das Grundlagenwissen für eine einwandfreie Erledigung der Aufträge.
Dieses mehrtägige Seminar möchte den Teilnehmenden das Wesen der Vollstreckung näher bringen und dabei auch auf allgemeine Vollstreckungstehmen, wie Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und das Thema Insolvenzordnung (InsO) mit einfließen lassen.
Ihnen wird das Wesen der Vollstreckung näher gebracht und Sie erhalten einen Überblick für die rechtliche Sicherheit für Ihre tägliche Praxis.
Mitarbeitende, die Grundkenntnisse in der Vollstreckung erwerben möchten. Auch für Teilnehmende aus anderen Bundesländern.
Bitte bringen Sie das VwVG, die ZPO und die AO zum Seminar mit!
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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