Das Laufbahnrecht ist Landesrecht und daher in Baden-Württemberg in Teilen sehr spezifisch geregelt. Das Landesbeamtengesetz regelt die laufbahnrechtlichen Anforderungen zur Sicherstellung der erfolgreichen Erledigung der Aufgaben der Verwaltung und der Mobilität der Beamtinnen und Beamten zwischen den Dienstherrn. Die zuständigen Ministerien richten im Rahmen dieser Regelungen durch Rechtsverordnungen die Laufbahnen ein und gestalten diese aus. Auch soweit es Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen gibt, werden diese von den zuständigen Ministerien erlassen. Praktikerinnen und Praktiker der Personalverwaltung müssen einen Überblick über die vielfältigen Regelungen haben. Außerdem müssen Sie erkennen können, welche Laufbahn auch für andere Dienstherren, insbesondere Kommunen, möglich sind. Dies wird im Seminar in der ganzen Breite vermittelt.
Neuerdings wird auch kontrovers diskutiert, für welche beruflichen Qualifikationen in Baden-Württemberg das Beamtenverhältnis ermöglicht werden soll. Die Anforderungen der Verwaltungen und die Erwartungen der Beamtinnen und Beamten an eine zeitgemäße Personalentwicklung erfordern mehr Spielräume bei gleichzeitiger Beachtung der Grundprinzipien, die das Grundgesetzt vorgibt.
Sie erwerben Wissen über die gesetzlichen Anforderungen und können auch anspruchsvolle Ernennungsvorgänge bearbeiten.
Erfahrene Mitarbeiter/-innen aus den Personalabteilungen der Landes- und Kommunalverwaltung Baden-Württemberg sowie Personalratsmitglieder
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, das Landesbeamtengesetz zum Seminar mitzubringen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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