Zweck des Europäischen Beihilfenrechts ist der Schutz des Binnenmarkts vor Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Fördermaßnahmen. Verstöße gegen beihilfenrechtliche Vorschriften ziehen schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich (Nichtigkeit von Verträgen; Rückforderung von Beihilfen). Zudem hat die Rechtsprechung mit mehreren bedeutenden Urteilen die Wirksamkeit des Beihilfenrechts auf nationaler Ebene weiter verstärkt (etwa im Urteil des BGH vom 24. März 2016 in dem Musterverfahren „Kreiskliniken Calw“).
Staatliche Beihilfen betreffen weite Bereiche kommunalen Handelns und sind insbesondere für die Finanzierung kommunaler Unternehmen und von Infrastrukturprojekten von wesentlicher Bedeutung.
In der Praxis ist häufig unklar, wie bestimmte Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung beihilfenrechtlich einzuordnen sind, ob bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Tourismusmarketing überhaupt als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen sind, wann eine „Begünstigung“ vorliegt und wie Infrastrukturprojekte zu behandeln sind.
Darüber hinaus stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob bestimmte staatliche Unterstützungsmaßnahmen an Unternehmen geeignet sind, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen. Unklar ist häufig auch, ob eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge zugleich eine „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ im beihilfenrechtlichen Sinne ist.
Innerhalb des Konzerns „Kommune“ besteht zudem häufig Rechtsunsicherheit, ob mögliche Fördermittel unter dem Blickwinkel der „De minimis“-Verordnung noch entgegengenommen werden dürfen oder ob die Höchstwerte bereits überschritten sind. Zu Beginn des Jahres 2024 sind auch die neuen Fassungen der „De-minimis“-Verordnung und der „DAWI-De-minimis“-Verodnung in Kraft getreten.
Das Seminar richtet sich an „Einsteigende“ oder Teilnehmende mit nur geringfügigen Kenntnissen des Europäischen Beihilfenrechts. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Anwendungsfälle des Europäischen Beihilfenrechts in der kommunalen Praxis. Ihnen soll anhand der Vermittlung der Grundlagen und der Besprechung konkreter Fallbeispiele ein Gespür für beihilfenrechtlich relevante Sachverhalte vermittelt werden. Darüber hinaus werden Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Rechtsverstößen erörtert.
Landrätinnen/Landräte, Bürgermeisterinnen/Bügermeister, Finanzdezernentinnen/Finanzdezernenten, Leitende und Mitarbeitende der Kämmerei bzw. Beteiligungsverwaltung sowie Rechtsdezernentinnen/Rechtsdezernenten von Kommunen und Landkreisen; Vorstände, Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer, Prokuristinnen/Prokuristen und Juristinnen/Juristen kommunaler Unternehmen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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