Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom April 2009 sind auch in Baden-Württemberg die Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR, Kommunale Doppik) gelegt worden. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie die neue Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen sind  inzwischen in Kraft getreten. Mit dem Jahr 2020 ist die Übergangsfrist zur Umstellung auf die Kommunale Doppik  abgelaufen. Damit stellt ab 2020 die Kommunale Doppik das alleinige Regelwerk für das Gemeindehaushaltsrecht in Baden-Württemberg dar. Lediglich die Aufstellung eines sog. „Erweiterten Beteiligungsberichts“ ist erst beginnend mit dem Jahr 2025 verpflichtend. Inzwischen wurden die rechtlichen Grundlagen der Kommunalen Doppik auch bereits mehreren Evaluation unterzogen. 
Mit der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens haben die Kommunen einmalig eine Eröffnungsbilanz und im Zuge der Aufstellung von doppischen Jahresabschlüssen nach den Regeln der Kommunalen Doppik jährlich Schlussbilanzen aufzustellen. Damit soll die Vermögens- und Schuldenlage im Rahmen der Drei-Komponenten-Rechnung der Kommune jeweils zum Bilanzstichtag dargestellt werden. Dabei sind jedoch auch zahlreiche Abweichungen zur Handels- und Steuerbilanz zu beachten.
Das Seminar basiert u. a. auf dem Leitfaden zur Bilanzierung (4. Auflage, 2023)
Ihnen werden die wesentlichen Grundsätze der Bilanzierung bei Kommunen nach dem NKHR vermittelt und es wird die Abweichungen zum Handels- und Steuerrecht exemplarisch dargestellt.
Mitarbeitende kommunaler Verwaltungen, die im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) mit der Aufstellung der jährlichen Schlussbilanzen im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses betraut sind.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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