Mittlerweile existiert dieses Gesetz schon in der zweiten Version (OZG 2.0). Es ist das zentrale Gesetz zur Schaffung eines einheitlichen Behördenauftritts in Deutschland mit einheitlichen Applikationen.
Das Gesetz hat zum Ziel, ein Verbundportal zwischen dem Bund und der Länder zu schaffen. Dabei sollen eine einheitliche Infrastruktur und zentrale Funktionen geschaffen werden.
Das hat Auswirkungen auf den Internetauftritt des Landes Baden-Württemberg und schlägt auch in bestimmten Fällen auf die Kommunen durch. Bei der Umsetzung dieser Ziele sind noch viele Fragen offen.
Folgende Themen werden in dem Seminar angesprochen:
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