Im Bereich der Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehr stellen sich oft Fragen, wie diese entschädigt werden können, beispielsweise für ihre Einsätze oder Übungen, und ob eine Spitzabrechnung der Entschädigung erfolgen muss oder unter welchen Umständen hier eine Pauschalierung erfolgen kann. Die gleiche Fragestellung tritt in der Folge auch bei der Festsetzung des Kostenersatzes im Rahmen des § 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg auf.
Im Seminar werden die Möglichkeiten der Entschädigung und deren Rechtsgrundlagen detailliert vorgestellt, ebenso werden Satzungsmuster erarbeitet und die aktuelle Rechtsprechung erläutert.
Den Kostenersatz für die ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehren sowie die Kostenersatzforderungen bei Feuerwehreinsätzen (Schwerpunkt Personalkosten bei ehrenamtlich Tätigen) rechtssicher gestalten und festsetzen. Beides sowohl im Rahmen von Spitzabrechnungen, wie auch durch die Satzung, in der Durchschnitt- oder Höchstbeträge festgelegt werden.
Mitarbeitende aus den Bereichen Feuerwehrverwaltung bzw. Kämmereien, die mit der Thematik der Entschädigung von Feuerwehrangehörigen oder dem Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen beschäftigt sind.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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