Die EU-DSGVO hat erhebliche Umwälzungen im Datenschutzrecht mit sich gebracht. Unter anderem sind ausnahmslos alle öffentlichen Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Art. 37. Abs. 1a) EU-DSGVO. Die Größe der öffentlichen Stelle, die Anzahl der Mitarbeiter/-innen oder die Sensibilität der zu verarbeitenden Daten spielt dabei absolut keine Rolle. Die/der Datenschutzbeauftragte muss qualifiziert sein, über die erforderliche Fachkunde verfügen und diese durch Fortbildungen aufrechterhalten.
Können Sie daher die Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO nachweisen? Verfügen Sie über ein Verarbeitungsverzeichnis Ihrer Geschäftsprozesse gem. Art. 30 EU-DSGVO? Können Sie eine Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO toolgestützt durchführen? Und können Sie Ihre Verwaltung bei diesen und vielen weiteren Kernprozessen als Datenschutzbeauftragter anleiten und unterstützen?
In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das nötige Rüstzeug.
Sie lernen die die einschlägigen Rechtsnormen kennen und anwenden.
Behördliche Datenschutzbeauftragte und künftige Datenschutzbeauftragte.
Zur Vorbereitung dient das Seminar „Einführung Datenschutz für die öffentlichen Stellen Baden-Württembergs“.
Unser Tipp:
Diese Veranstaltung ist ein Pflichtbaustein der Qualifizierungsreihe „Die/Der Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r“.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter diesem Link:
Qualifizierungsreihe Belördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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