Die EU-DSGVO hat erhebliche Veränderungen im Datenschutzrecht mit sich gebracht. Unter anderem sind ausnahmslos alle öffentlichen Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen (Art. 37 Abs. 1 a DSGVO). Dabei spielt weder die Größe der Behörde noch die Anzahl der Mitarbeitenden oder die Sensibilität der verarbeiteten Daten eine Rolle. Der/die Datenschutzbeauftragte muss über die erforderliche Fachkunde verfügen und diese regelmäßig durch Fortbildungen aufrechterhalten. Können Sie die Erfüllung der Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachweisen? Verfügen Sie über ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO? Können Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO mithilfe von Tools durchführen? Und sind Sie in der Lage, Ihre Verwaltung bei diesen und weiteren Kernprozessen als Datenschutzbeauftragte/r anzuleiten und zu unterstützen?
In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das nötige Rüstzeug, um diese Aufgaben kompetent und praxisnah zu erfüllen.
Sie lernen die die einschlägigen Rechtsnormen kennen und anwenden.
Behördliche Datenschutzbeauftragte und künftige Datenschutzbeauftragte.
Zur Vorbereitung dient das Seminar „Einführung Datenschutz für die öffentlichen Stellen Baden-Württembergs“.
Unser Tipp:
Diese Veranstaltung ist ein Pflichtbaustein der Qualifizierungsreihe „Die/Der Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r“.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter diesem Link:
Qualifizierungsreihe Belördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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