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Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit nach TV-L
Personalwesen

Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit nach TV-L

Produktnummer
2026-1926SP
Präsenz
Termin
25.03.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
292,00 EUR
Dozent
Karl-Heinz
Leverkus
langjähriges Mitglied der Verhandlungskommissionen bei den Tarifverhandlungen zum TVöD/TV-L des öffentlichen Dienstes

Die Berufserfahrung der Beschäftigten wird beim Entgelt berücksichtigt. Der TV-L schreibt vor, dass sich die Entgelthöhe aus der Entgeltgruppe und der geltenden Stufe bestimmt. Die Regelungen zu den Stufen geben den Beschäftigten finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe.
 
Die Höhe des Entgelts wird neben der Entgeltgruppe maßgeblich von der Stufenzuordnung bestimmt. Da die Vergütung oftmals nicht als angemessen empfunden wird, klagen viele Arbeitgeber über zunehmende Probleme bei der Gewinnung und dem Halten von geeignetem und erfahrenem Personal.
 
Die tarifvertraglichen Vorschriften und das starre Prinzip der Eingangsstufen sind durch viele Ausnahmeregelungen ergänzt bzw. geändert worden. Die Rechtsprechung hat sich in zahlreichen Urteilen mit der Gesamtproblematik beschäftigt.

Inhalte

  • Stufenzuordnung bei der Einstellung
    • Stufenzuordnung bei Neueinstellungen mit/ohne Berufserfahrung
    • Einschlägige Berufserfahrung
    • Förderliche Zeiten 
    • Leistungsbezogener Stufenaufstieg und Ausgestaltung
    • Stufenübernahme aus vorherigem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst 
    • Vorweggewährung von Stufen
    • Fachkräftezulage richtig einsetzen 
    • Schädliche/unschädliche Unterbrechungszeiten und deren Auswirkung auf die Stufenlaufzeiten
    • Rechtsprechung zur Stufenlaufzeit
  • Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung
    • Stufenzuordnung
    • Garantiebetrag
  • Stufenlaufzeiten und Stufenaufstiege 
  • Möglichkeiten und Grenzen der Veränderung von Stufenlaufzeiten
  • Mitbestimmung Personal-/Betriebsrat

Lernziele

Bei der Einstellung, aber auch während des Arbeitsverhältnisses, z. B. bei Höher- oder Herabgruppierung, gilt es zu entscheiden, welcher Stufe der Entgeltgruppe des TV-L (neue) Beschäftigte zuzuordnen sind. Die Veranstaltung gibt den Teilnehmer/-innen einen aktuellen und strukturierten Überblick über die einzelnen tarifrechtlichen Regelungen und die in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragestellungen. Ihnen wird aufgezeigt, was Sie unbedingt beachten müssen und wie Sie die vorhandenen Möglichkeiten flexibel nutzen können.

Zielgruppe

Personalverantwortliche und Mitarbeiter/-innen aus Personalabteilungen, Führungskräfte und Interessenvertretungen

Zusatzinformationen

Sie haben die Möglichkeit konkrete Probleme oder Fragen – die in der Veranstaltung berücksichtigt werden sollen – vorab einzureichen. Schildern Sie kurz den Sachverhalt und Ihre Fragen. Bitte senden Sie diese Darstellungen (anonymisiert) bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an Frau Jasminka Cvijic bei der Württ. VWA.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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Cvijić
0711 21041-28
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Inhaltlich zuständig
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Rahn
0711 21041 61
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