Die Berufserfahrung der Beschäftigten wird beim Entgelt berücksichtigt. Der TV-L schreibt vor, dass sich die Entgelthöhe aus der Entgeltgruppe und der geltenden Stufe bestimmt. Die Regelungen zu den Stufen geben den Beschäftigten finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe.
Die Höhe des Entgelts wird neben der Entgeltgruppe maßgeblich von der Stufenzuordnung bestimmt. Da die Vergütung oftmals nicht als angemessen empfunden wird, klagen viele Arbeitgeber über zunehmende Probleme bei der Gewinnung und dem Halten von geeignetem und erfahrenem Personal.
Die tarifvertraglichen Vorschriften und das starre Prinzip der Eingangsstufen sind durch viele Ausnahmeregelungen ergänzt bzw. geändert worden. Die Rechtsprechung hat sich in zahlreichen Urteilen mit der Gesamtproblematik beschäftigt.
Bei der Einstellung, aber auch während des Arbeitsverhältnisses, z. B. bei Höher- oder Herabgruppierung, gilt es zu entscheiden, welcher Stufe der Entgeltgruppe des TV-L (neue) Beschäftigte zuzuordnen sind. Die Veranstaltung gibt den Teilnehmer/-innen einen aktuellen und strukturierten Überblick über die einzelnen tarifrechtlichen Regelungen und die in diesem Zusammenhang auftauchenden Fragestellungen. Ihnen wird aufgezeigt, was Sie unbedingt beachten müssen und wie Sie die vorhandenen Möglichkeiten flexibel nutzen können.
Personalverantwortliche und Mitarbeiter/-innen aus Personalabteilungen, Führungskräfte und Interessenvertretungen
Sie haben die Möglichkeit konkrete Probleme oder Fragen – die in der Veranstaltung berücksichtigt werden sollen – vorab einzureichen. Schildern Sie kurz den Sachverhalt und Ihre Fragen. Bitte senden Sie diese Darstellungen (anonymisiert) bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an Frau Jasminka Cvijic bei der Württ. VWA.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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