Mit der Mitteilung der Schwangerschaft werden sämtliche Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz wirksam. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind umzusetzen und Beschäftigungsverbote zu beachten. Im Anschluss gehen viele Beschäftigte in Elternzeit.
In kompakter Form werden die aktuellen arbeitsrechtlichen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit (ohne Elterngeld) sowie deren Auswirkung auf die Entgeltzahlung vermittelt:
Personalsachbearbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung nach TVöD/TV-L (Festsetzung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, entgeltrechtliche Fragen während der Elternzeit) und Personalratsmitglieder aus dem öffentlichen Dienst
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