Der Familienzuschlag bildet einen Teil der Dienstbezüge für Beamte in Baden-Württemberg. Die Ausgestaltung des Familienzuschlags in der Beamtenbesoldung unterliegt dem Landesgesetzgeber. Die differenzierte Höhe des Familienzuschlags trägt dem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisierten verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip Rechnung.
Die Veranstaltung soll Ihnen die Möglichkeit geben, die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen kennenzulernen bzw. zu vertiefen, damit Sie sie insbesondere bei Sonderfällen als Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen sicher in der täglichen Arbeit umsetzen können.
Personalverantwortliche, Personalratsmitglieder sowie Mitarbeiter/-innen aus dem öffentlichen Dienst, die mit der Beamtenbesoldung fachlich befasst sind
Als Rechtsgrundlage wird das LBesGBW benötigt.
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