Das Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg zielt darauf ab, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu verwirklichen. Dabei kommt der Beauftragten für Chancengleichheit eine zentrale Rolle zu. Sie ist der Dienststellenleitung direkt zugeordnet und unterstützt diese bei der Umsetzung des Gesetzes. Damit ist sie unverzichtbar für die Verwirklichung der Chancengleichheit und trägt wesentlich zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.
Wie können Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterinnen ihrem Auftrag zur Durchsetzung des Chancengleichheitsgesetzes effektiv nachkommen?
Hierzu vermittelt Ihnen das zweitägige Grundlagenseminar die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Zentrum steht als Rechtsgrundlage das Chancengleichheitsgesetz von Baden-Württemberg. Besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und dem Personalreferat gelegt. Anhand von praktischen Fällen und Beispielen aus der Gleichstellungsarbeit werden die BfC und ihre Stellvertreterinnen gut für ihre Aufgaben gewappnet.
Praxisnahe Vermittlung wesentlicher Kenntnisse und Fähigkeiten um die Aufgabe als Beauftragte für Chancengleichheit effektiv umsetzen zu können.
Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg und ihre Stellvertreterinnen
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit konkrete Fälle und Fragen, die im Seminar behandelt werden sollen, vorab einzureichen. Bitte senden Sie diese (anonymisiert) bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an Frau Jasminka Cvijic bei der Württ. VWA.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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