Die Tarifvertragsparteien haben sich dazu entschlossen, die Leistungsorientierte Bezahlung für Beschäftigte zu modifizieren. Mit dem § 18a TVöD wurde der Gestaltungsspielraum der kommunalen Arbeitgeber vergrößert. Viele Arbeitgeber und Personalvertretungen nehmen dies auch zum Anlass, über eine Evaluierung ihrer örtlichen Systeme, die schon über viele Jahre laufen und sich ggf. nicht bewährt haben, zu überdenken.
Dieses Seminar will u. a. helfen, diesen Prozess zu unterstützen. Ebenso sollen Verwaltungen und Einrichtungen, welche die Leistungsbezahlung für Beamte nach § 76 Landesbesoldungsgesetz anwenden wollen, Aspekte dargestellt werden, die eine Einführung unterstützen können. Schließlich sollen auch im tariflichen Bereich die Möglichkeiten des vorzeitigen Stufenaufstiegs und der Stufenhemmung nach § 17 Abs. 2 TVöD mit den Teilnehmer/-innen des Seminars diskutiert werden.
Praxisnahe Vermittlung möglicher Gestaltungsoptionen in Verwaltungen und bei allen Arbeitgebern, die den TVöD bzw. das Landesbeamtengesetz anwenden.
Qualifizierter Erfahrungsaustausch unter Praktiker/-innen und Mitgliedern von Personalvertretungen bzw. Mitgliedern der Betrieblichen Kommission.
Verantwortliche in den Personalverwaltungen, Mitarbeiter/-innen mit Führungsverantwortung auf verschiedenen Ebenen und Mitglieder der Betrieblichen Kommission oder von Personalvertretungen aus dem öffentlichen Dienst
Das Seminar eignet sich auch für Mitarbeiter/-innen aus kleinen Gemeinden, aus Städten und anderen Verwaltungen und Betrieben, die mit der Leistungsbezahlung für Beschäftigte und/oder Beamte beginnen bzw. ein bestehendes System überarbeiten möchten.
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, ggfs. ihre aktuelle Dienstvereinbarung zu § 18 TVöD für die Veranstaltung mitzubringen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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