Die zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilen. Die Herausforderung ist, diese „Kann“-Vorschrift richtig anzuwenden. Dabei spielt die Besonderheit des Ermessensgebrauchs eine wesentliche und zentrale Rolle. Bei der Anwendung der Ausnahmeregelungen sind sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Einzelinteressen sind bei Ausnahmeentscheidungen dem Interesse der Allgemeinheit gegenüberzustellen und abzuwägen. Wie man in diesem Rahmen zu einer richtigen Entscheidung kommt, soll in diesem Seminar gezeigt werden. Der neue Wegweiser für Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen des Landes Baden-Württemberg wird im Rahmen des Webinars erläutert.
Das Seminar richtet sich sowohl an die Beschäftigte der Straßenverkehrsbehörden, wie auch an Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5000 Einwohnern, die auf Antrag zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde erklärt wurden.
Bitte halten Sie folgende Gesetzestexte für das Seminar bereit:
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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