Die Bußgeldbehörden sind keinesfalls so etwas wie „Ordnungswidrigkeitenautomaten“, die schematisch die Höhe des Bußgeldes aus einem Ahndungskatalog in Bescheide übernehmen, als die sie gelegentlich in Verzerrung dargestellt werden. Vielmehr sind sie als „Herrin des Ordnungswidrigkeitenverfahren“ zunächst einmal berufen, Ermittlungen zur Tat und zum Täter anzustellen. Dabei gilt es, bis ins Zwischenverfahren hinein die zur Verfügung stehenden Eingriffsmittel abzuwägen, zu entscheiden, ob gegebenenfalls und wenn ja welche Ermittlungspersonen eingesetzt werden sollen und letztlich die „Klaviatur strafprozessualer Maßnahmen“ unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensökonomie im Sinne einer sachgerechten Entscheidung im Verfahren zu bedienen.
Den Mitarbeiter/-innen der Bußgeldbehörden werden die bestehenden eigenen und durch Außendienstmitarbeiter/-innen möglichen Ermittlungshandlungen umfassend aufgezeigt. Dies soll die Teilnehmer/-innen in die Lage versetzen, die vorhandenen strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten effektiv und effizient einzusetzen
Mitarbeiter/-innen der Bußgeldbehörden, die überwiegend im Innendienst bei der Abwicklung von Fällen eingesetzt werden
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