In den Bürgerbüros, wo oft mit hohem Zeitdruck verschiedenste vorgelegte personenstandsrechtliche Dokumente sofort rechtlich beurteilt werden müssen, sind solide Grund- und Aufbaukenntnisse im Personenstandsrecht unverzichtbar. Das dazu nötige Fachwissen werden Ihnen erfahrene Standesamtsfachkollegen im Seminar vermitteln, so dass sie künftig auch schwierige in- und ausländische Fälle sicher beurteilen können. Sie selber werden dann weniger oft spontan mit flauem Bauchgefühl eine Entscheidung treffen müssen, die vermutlich richtig ist, aber vielleicht auch nicht.
Sie werden künftig mit größerer Selbstsicherheit personenstandsrechtliche Dokumente richtig einordnen und hinsichtlich ihrer Beweiskraft und Richtigkeit beurteilen können. Beispielsweise können Sie dann in vielen Fällen selbständig beurteilen, ob die ausländische Geburtsurkunde beweiskräftig ist, ob die von einer Religionsgemeinschaft ausgestellte Ehe- bzw. Heiratsurkunde eine in Deutschland wirksame Ehe nachweist oder ob die ausländische Sterbeurkunde hier ohne weiteres anzuerkennen ist.
Mitarbeiter/-innen von Bürgerbüros und Bürgerämtern
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