1490 wurde die 13-jährige Anna von Bretagne dem deutschen Kronprinzen
Maximilian angetraut. Dabei entblößte sein Gesandter, Wolfgang von Polheim, in
Gegenwart des gesamten bretonischen Hofes sein Bein bis zum Knie und schob es
in das Bett der schlafenden Prinzessin. Damit galt die Ehe auch als vollzogen. Heute
sind internationale Verflechtungen im Bereich der Eheschließung an der
Tagesordnung. Deutsche oder in Deutschland lebende Ausländer/-innen heiraten im
Ausland, z. B. in Las Vegas oder auf Hawaii. Asylbewerber/-innen heiraten im
Ausland, ohne dabei Deutschland zu verlassen. In diesen und anderen Fällen stellt
sich aber immer die Frage: Wann kann von einer in Deutschland wirksamen Ehe
ausgegangen werden?
– Verdächtige Urkunden, Legalisation, Haager Apostilleabkommen
– Auslandsehe im Inland, Konsulatsehe klassische Auslandsehe im Ausland
– Historische Formen wie Ferntrauung, Stahlhelmtrauung
– Stellvertreterehe, Handschuhehe, Doppelehe, Zeitehe, ordre public
– Fragen und Fälle der Teilnehmer/-innen
Übrigens: Die Ehe der Anna von Bretagne wurde später mit päpstlichem Dispens
aus dynastischen Gründen für ungültig erklärt.
Seminarziel ist es, den Teilnehmer/-innen bei der Beurteilung und Einordnung der in der Praxis vorkommenden Fälle Hilfestellung und Rüstzeug zu bieten.
Im Seminar wird Ihnen vermittelt, wann in Deutschland von einer wirksamen Ehe ausgegangen werden kann.
Mitarbeiter/-innen der Standesämter, Ausländerbehörden, Bürgerbüros, Einbürgerungsbehörden, die mit der Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung konfrontiert sind.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de