Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom April 2009 sind auch in Baden-Württemberg die Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR, Kommunale Doppik) gelegt worden. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie die neue Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen sind inzwischen in Kraft getreten. Mit dem Jahr 2020 ist die Übergangsfrist zur Umstellung auf die Kommunale Doppik abgelaufen. Damit stellt ab 2020 die Kommunale Doppik das alleinige Regelwerk für das Gemeindehaushaltsrecht in Baden-Württemberg dar.
Lediglich die Aufstellung eines sog. „Erweiterten Beteiligungsberichtes“ ist erst beginnend mit dem Jahr 2025 verpflichtend.
Inzwischen wurden die rechtlichen Grundlagen der Kommunalen Doppik auch bereits mehreren Evaluationen unterzogen. Zudem wurde die Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen mit Datum vom 16.01.2023 neu erlassen.
Mit der Umstellung auf die Kommunale Doppik haben die Kommunen statt einer kameralen Jahresrechnung Jahresabschlüsse mit einer Bilanz, einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einem Anhang mit Anlagen und einem Rechenschaftsbericht zu erstellen.
Ihnen werden die rechtlichen Grundlagen, die weiteren Rahmenbedingungen und Besonderheiten des Jahresabschlusses im NKHR und gibt Praxistipps zu dessen Aufstellung und Gestaltung vermittelt.
Mitarbeitende der Kämmereien, die mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse im NKHR betraut sind.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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