Seit 01.01.2020 müssen alle Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Zweckverbände die neuen Regelungen anwenden. Ziel dabei ist insbesondere die Abkehr von der bisherigen Zahlungssicht und der reinen Inputsteuerung. Es ist der gesamte Ressourcenverbrauch, also auch die Abschreibungen des gesamten Vermögens und die Rückstellungen auszuweisen und zu erwirtschaften. Die Zuordnung aller Erträge und Aufwendungen zu den Produkten und die Darstellung von Kennzahlen sollen den Städten, Gemeinden und Landkreisen eine Output-orientierte Steuerung ermöglichen.
Dabei ist zur Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs die Bewertung des kommunalen Vermögens und die Bildung von Rückstellungen notwendig. Nur so lässt sich der Werteverzehr des Vermögens in Form von Abschreibungen, die Auflösung von Ertragszuschüssen und die Verzinsung des eingesetzten Kapitals verursachungsgerecht abbilden. Eine vollständige Vermögensbewertung ist für die Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens aufdoppischer Grundlage unverzichtbar. Leider haben immer noch rund ein Drittel der baden-württembergischen Kommunen ihr Eröffnungsbilanzen noch nicht festgrestellt. Das Seminar soll dabei helfen, die notwendigen Schritte zu geehen und die noch offenen Fragen zu beantworten.
Im Seminar werden sämtliche zu bewertende Aktiv- und Passivpositionen erläutert. Dabei wird auf die Neuzugänge und insbesondere auf die erstmalige Bewertung Wert gelegt, die für die Eröffnungsbilanz notwendig ist. Dabei wird detailliert auf die Arbeitsergebnisse der AG-Bilanzierung eingegangen, die im neuen Bilanzierungsleitfaden vom November 2023 (4. Auflage) zusammengefasst wurden. Außerdem werden auch die voraussichtlich künftigen Änderungen des Leitfadens dargestellt.
Dieses Seminar unterstützt Mitarbeitende der Kommunen in Baden-Württemberg bei der Erstellung der erstmaligen Vermögensbewertung (einschließlich Eröffnungsbilanz mit Anlagenbuchhaltung) und auch bei der laufenden Bilanzierung.
Amtsleitende und Mitarbeitende der Kämmereiämter, Bau- und Liegenschaftsämter, die mit der Erfassung und Bewertung des Vermögens betraut sind.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN ZUR ONLINE-TEILNAHME – Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), sowie eine stabile Internetverbindung. – Ihr Endgerät sollte über Mikrofon und Webkamera verfügen, um sich verbal und visuell zu beteiligen. – Ihr Gerät muss Ton wiedergeben können; über Lautsprecher oder Kopfhörer. Optional ist die Teilnahme per Telefon möglich, um Ton zu empfangen. – Die Teilnahme erfolgt direkt über einen Internet Browser und erfordert keine weitere Software oder Plug-Ins. – Uneingeschränkt funktionieren die Browser Chrome, Microsoft Edge und Safari (jeweils in der aktuellen Version). Wir empfehlen „Chrome“. Den Internet Explorer von Microsoft bitte nicht verwenden! – Wichtig: Starten Sie den Browser direkt auf Ihrem PC! Citrix- oder Remote-Desktop-Umgebungen sowie Internetzugänge, die über eine VPN-Verbindung hergestellt werden, können zu Problemen führen. – Testen Sie bei Bedarf den Zugang vorab unter: http://webinare.vwa-digital.de INFORMATIONEN ZUR ONLINE-TEILNAHME – Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte überprüfen Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners. Bewahren Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten sicher auf, da diese ihre Gültigkeit für alle zukünftigen Online-Veranstaltungen behalten. – Selbstverständlich können Sie für die Teilnahme auch ein privates Endgerät nutzen. – 30 Min. vor Beginn ist der Webinar-Raum geöffnet. In diesem „Check-In“-Zeitfenster helfen wir Ihnen mögliche technische Probleme zu beheben. – Bei technischen Problemen rufen Sie unsere IT-Service-Hotline unter 0711 21041-9999 an. – Begleitunterlagen stehen i.d.R. einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin zum Download über Ihre Zugangsdaten für Sie bereit. Die Unterlagen sind ca. 1 Woche verfügbar. – Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
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Check-In-Zeit
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Vorab-Download von Unterlagen
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