Das Seminar informiert in kompakter und verständlicher Weise über die Anforderungen, die bei der Erarbeitung oder Änderung von Heimverträgen zu beachten sind. Dabei wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Vorgaben insbesondere durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) eingegangen und es werden die BWKG-Beratungs- und Formulierungshilfen für Heimverträge in SGB XI-Einrichtungen erläutert. Die Heimverträge müssen regelmäßig aufgrund von aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung aktualisiert werden. Das seit 28.02.2025 geltende TOQG bringt gewisse Erleichterungen. Größere Überarbeitungen der BWKG-Beratungs- und Formulierungshilfen gab es zuletzt zum Jahr 2025 (u.a. Änderungen bei Leistungsinhalte und bei der Abwesenheitsvergütung sowie der Gemeinsamer Leistungsbetrag nach § 42a SGB XI für Kurzzeit- und Verhinderungspflege).
Das Seminar soll dazu dienen, rechtssichere Heimverträge zu erarbeiten oder bestehende Verträge anzupassen. Aus diesem Grund wird auf die zahlreichen rechtlichen Risiken bei der Vertragsgestaltung eingegangen. Den Teilnehmenden werden anhand der BWKG-Beratungs- und Formulierungshilfen konkrete Vorschläge für eine rechtssichere Vertragsgestaltung unterbreitet.
Das Seminar richtet sich an Leitungskräfte von stationären Pflegeeinrichtungen, Verantwortliche bei den Trägern, aber auch an Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Heimverträgen und der Abgrenzung von Regel- und Zusatzleistungen konfrontiert sind.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de