Dieses interdisziplinäre Seminar klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Aufenthalt besteht, ob und wann eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II und dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren sind.
Damit wird eine richtige Beratung der entsprechenden Klientel gewährleistet. Für neu zugewanderte oder geflüchtete Menschen gelten in Deutschland verschiedene Regelungen des Migrations- aber auch des Leistungsrechts.
Durch umfangreiche gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren ist die Gesamtproblematik sehr komplex geworden. Weitere gesetzliche Änderungen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und
ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge über eine Beschäftigung sind Anfang des Jahres 2020 in Kraft getreten.
Dazu kommt jetzt auch noch ein Chancenaufenthaltsrecht für Geduldete und die Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Es werden aktuelle Grundkenntnisse des Migrationsrechtes vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Kursteilnehmer*innen einen Überblick über rechtliche Besonderheiten im und nach Abschluss des Asylverfahrens von Flüchtlingen als Schwerpunktthema.
In der Praxis werden Sachbearbeiter*innen auch oft mit der Frage konfrontiert, was für konkrete Auswirkungen der Bezug von bestimmten Leistungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status von Ausländern bis hin zur Einbürgerung hat.
Das reine Leistungsrecht steht in diesem Seminar nicht im Vordergrund.
VWA Karlsruhe
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