Soziale Leistungen der Kommunen

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Vertiefungsseminare und neueste Rechtsentwicklung

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HYBRID-SEMINAR: Überleitung von Ansprüchen und Kostenerstattung in der Sozialhilfe

Produktnummer
2025-63337M
Termin
15. Juli 202509:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
290,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Jürgen Maximini
Dozent im Studiengebiet „Recht der sozialen Sicherung“, Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen

Inhalte

Die Überleitung von Ansprüchen und Kostenerstattung in der Sozialhilfe erfordert eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, eine klare Kommunikation mit allen Beteiligten und eine Abwägung zwischen rechtlicher Durchsetzung und sozialer Gerechtigkeit. Fehler können zu Verzögerungen, Rechtsstreitigkeiten und einer unnötigen Belastung der Betroffenen führen.
Das Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, Verfahren und praktischen Herausforderungen der Überleitung von Ansprüchen und Kostenerstattung in der Sozialhilfe. Sie lernen die Voraussetzungen und Grenzen der Ansprüche gemäß § 93 SGB XII sowie der Erstattungsregelungen rechtssicher anzuwenden. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Überleitungen korrekt anzuordnen, Ansprüche gegenüber Dritten effektiv durchzusetzen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Ersatzpflichtigen zu bewerten und Konflikte durch eine klare und transparente Verfahrensweise zu minimieren.

  • Überleitung und Schenkungsrückforderungsanspruch
  • Überleitung und erbrechtliche Ansprüche
  • Überleitung und Wohn-/Wohnungsrecht/Pflegeversprechen
  • Einwendungen gegen die Überleitung
  • Übergang des Unterhaltsanspruchs und der Auskunftsanspruch
  • Unterhaltsbedarf und Leistungsfähigkeit im Ehegattenunterhalt
  • Grundsatz der Nichtberücksichtigung und der "100.000 €-Sohn"
  • Erstattungsanspruch bei nachrangiger Leistungspflicht
  • Erstattungsanspruch im "Zuständigkeitsstreit"
  • Erstattungsanspruch bei Unzuständigkeit

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozialverwaltungen, Mitarbeitende von Wohlfahrtsverbänden und sozialen Beratungsstellen sowie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich mit der Überleitung von Ansprüchen und Kostenerstattung in der Sozialhilfe beschäftigen müssen.

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Ort

VWA-Mannheim
Heinrich-Lanz-Str. 19/21
68165 Mannheim

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Konzeption und Beratung

Stefan Willenbücher
0621 43218-11
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