Im Seminar wird der Einsatz des Vermögens in der Sozialhilfe nach dem SGB XII unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und der Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg thematisiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Leistungen gegen Aufwendungsersatz und als Darlehen behandelt.
Mitarbeitende, die mit der Bearbeitung der sich aus dem Rechtsgebiet ergebenden Aufgaben betraut sind.
VWA Karlsruhe
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