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(z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, besondere soziale Schwierigkeiten, sonstige Lebenslagen [u. a. Blindheit, Bestattungskosten]) nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel erbracht werden. Um trotz der eingetretenen Notlage ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, sind Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen nur in zumutbarem Umfang zum Einkommenseinsatz verpflichtet. Dabei wird eine einheitliche Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) angewendet. Weiter sind ergänzende Regelungen für Leistungen in (teil-)stationären Einrichtungen zu beachten (§ 92 SGB XII), sowie Besonderheiten bei bestimmten Sachverhalten.
Den Teilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Systematik des Einkommenseinsatzes für Leistungen nach dem 5. und 7. – 9. Kapitel SGB XII vermittelt. Die praktische Anwendung wird anhand von Fall- und Berechnungsbeispielen anschaulich dargestellt.
> Kreis der zum Einkommenseinsatz verpflichteten Personen (§ 19 Abs. 3 SGB XII)
> Einkommen (§§ 82 – 84 SGB XII)
> Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII
> Feststellung des Einkommenseinsatzes (§§ 87 – 89, 92 SGB XII)
Einsatz des Einkommens für Leistungen nach dem 5. und 7.- 9. Kapitel SGB XII - Kostenbeitrag für ambulante und stationäre Leistungen
Dozentin
Ines Amanovic
Sachgebietsleiterin Bürgerservice Soziale Leistungen in Pflegeheimen, Stadt StuttgartInhalte
Das SGB XII regelt, welche Leistungen in bestimmten Lebenssituationen(z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, besondere soziale Schwierigkeiten, sonstige Lebenslagen [u. a. Blindheit, Bestattungskosten]) nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel erbracht werden. Um trotz der eingetretenen Notlage ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, sind Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen nur in zumutbarem Umfang zum Einkommenseinsatz verpflichtet. Dabei wird eine einheitliche Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) angewendet. Weiter sind ergänzende Regelungen für Leistungen in (teil-)stationären Einrichtungen zu beachten (§ 92 SGB XII), sowie Besonderheiten bei bestimmten Sachverhalten.
Den Teilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Systematik des Einkommenseinsatzes für Leistungen nach dem 5. und 7. – 9. Kapitel SGB XII vermittelt. Die praktische Anwendung wird anhand von Fall- und Berechnungsbeispielen anschaulich dargestellt.
> Kreis der zum Einkommenseinsatz verpflichteten Personen (§ 19 Abs. 3 SGB XII)
> Einkommen (§§ 82 – 84 SGB XII)
- Grundsatz, Abgrenzung zum Vermögen
- Einkommensarten, nicht zu berücksichtigendes Einkommen
- Absetzungen vom Einkommen
- Zweckbestimmte Leistungen, Zuwendungen
> Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII
> Feststellung des Einkommenseinsatzes (§§ 87 – 89, 92 SGB XII)
- Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
- Einkommenseinsatz bei mehrfachem Bedarf
- Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
- Einsatz des Einkommens für voraussichtlich länger erforderliche stationäre Leistungen
- Sonderfälle beim Einkommenseinsatz
- Verfahrenshinweise
Zielgruppe
Bedienstete bei den Trägern der Sozialhilfe, insbesondere soweit sie über die Leistungen nach dem 5. und 7. – 9 Kapitel SGB XII bzw. Einsatz des Einkommens entscheiden oder daran mitwirken.Ziele
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und Systematik der Einkommenseinsatzes sowie deren Anwendung in der Verwaltungspraxis.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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