Das SGB XII regelt, welche Leistungen in bestimmten Lebenssituationen
(z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, besondere soziale Schwierigkeiten, sonstige Lebenslagen [u. a. Blindheit, Bestattungskosten]) nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel erbracht werden. Um trotz der eingetretenen Notlage ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, sind Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen nur in zumutbarem Umfang zum Einkommenseinsatz verpflichtet. Dabei wird eine einheitliche Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) angewendet. Weiter sind ergänzende Regelungen für Leistungen in (teil-)stationären Einrichtungen zu beachten (§ 92 SGB XII), sowie Besonderheiten bei bestimmten Sachverhalten.
Den Teilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Systematik des Einkommenseinsatzes für Leistungen nach dem 5. und 7. – 9. Kapitel SGB XII vermittelt. Die praktische Anwendung wird anhand von Fall- und Berechnungsbeispielen anschaulich dargestellt.
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und Systematik der Einkommenseinsatzes sowie deren Anwendung in der Verwaltungspraxis.
Bedienstete bei den Trägern der Sozialhilfe, insbesondere soweit sie über die Leistungen nach dem 5. und 7. – 9 Kapitel SGB XII bzw. Einsatz des Einkommens entscheiden oder daran mitwirken.
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