 
Programm: 
u.a. bei folgenden Bestimmungen des SGB XII ergeben sich Veränderungen:
• § 27b: Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
• § 35: Bedarfe für Unterkunft und Heizung (VwV BMAS), Erläuterungen zu § 42a 
• §§ 61 ff: Hilfe zu Pflege
• § 82: Einkommen
• § 93: Übergang von Ansprüchen
• § 94: Unterhalt
• Weitere aktuelle Entwicklungen werden angesprochen und selbstverständlich bleibt genügend Zeit für Fragen der Teilnehmenden.
Im vergangenen Jahr wurden in den Sozialhilferichtlinien für Baden-Württemberg einige Änderungen
vorgenommen. Beim Seminar wird dargestellt, warum die einzelnen Randnummern geändert wurden.
Im Hinblick auf die Änderungen zu § 35 SGB XII wird auch auf die hierzu im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ergangene Verwaltungsvorschrift des BMAS eingegangen. Dieser Punkt wird auch mit Ausführungen zu § 42a SGB XII ergänzt.
Sachbearbeiter:innen, die um das Thema Sozialhilferichtlinien zum SGB XII vertraut sind
VWA Karlsruhe
Teilnehmende haben die Möglichkeit, Fragestellungen und Probleme vorab einzureichen. Bitte übersenden Sie diese bis spätestens zum 21. November 2025 an Frau Stracke (natascha.stracke@vwa-baden.de).
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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