Immer häufiger werden Wohnungen in einem immer schlechteren Zustand zurückgegeben. Was tragen Sie in Ihr Protokoll ein? Wie beschreiben Sie einen Mangel, knapp oder ausführlich? Muss der/die Mieter/in das Protokoll unterschreiben? Müssen Sie ein Exemplar aushändigen? Welche Arbeiten können Sie nach der aktuellen Rechtsprechung noch von dem/der Mieter/in verlangen? Und was ist, wenn die Tapeten nur teilweise entfernt werden. Antworten darauf erhalten Sie in diesem Seminar.
VWA Karlsruhe
Ihr Problembewusstsein bei der Protokollerstellung wird geschärft.
Das Seminar hilft Ihnen die Rechtsprechung über Schönheitsreparaturen zu verstehen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise
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