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Vorschriften, wie Veranstaltungen konkret umgesetzt werden, z. B. welche Anforderungen es bei Bühnenaufbauten oder der Arbeit auf Bühnen- und Szeneflächen gibt, finden sich vor allem in den entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und den Unfallverhütungsvorschriften. In diesen ist auch geregelt, wie Sie grundsätzlich eine Gefährdungsanalyse durchführen und wer die Leitung und Aufsicht auf einer Szenenfläche bzw. über die Veranstaltungstechnik wahrnehmen muss.
Die erfahrene Referentin verschafft Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie zeigt Ihnen, welche Regelungen der VStättVO und der Unfallverhütungsvorschriften Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung beachten und in welcher Systematik Sie diese konkret durchführen müssen. Wenn Sie bei Ihren Veranstaltungen auf der – nicht nur rechtlich – sicheren Seite sein möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 VStättVO (Betriebsvorschriften) ab.
— Rechtlicher Teil:
NEU: Gefährdungsanalyse bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten sicher durchführen
Dozentin
Dipl.-Finanzwirtin (FH) Kerstin Klode
selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin, BerlinInhalte
Wenn Sie Veranstaltungen sicher durchführen möchten, müssen Sie diverse rechtliche Grundlagen beachten. Die wesentlichen Regelungen zum Bau und Betrieb sind in den jeweiligen Versammlungsstättenverordnungen der Länder enthalten; in Baden-Württemberg ist dies die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).Vorschriften, wie Veranstaltungen konkret umgesetzt werden, z. B. welche Anforderungen es bei Bühnenaufbauten oder der Arbeit auf Bühnen- und Szeneflächen gibt, finden sich vor allem in den entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und den Unfallverhütungsvorschriften. In diesen ist auch geregelt, wie Sie grundsätzlich eine Gefährdungsanalyse durchführen und wer die Leitung und Aufsicht auf einer Szenenfläche bzw. über die Veranstaltungstechnik wahrnehmen muss.
Die erfahrene Referentin verschafft Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie zeigt Ihnen, welche Regelungen der VStättVO und der Unfallverhütungsvorschriften Sie bei einer Gefährdungsbeurteilung beachten und in welcher Systematik Sie diese konkret durchführen müssen. Wenn Sie bei Ihren Veranstaltungen auf der – nicht nur rechtlich – sicheren Seite sein möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 VStättVO (Betriebsvorschriften) ab.
— Rechtlicher Teil:
- Schutzziele, Anwendungsbereich und grundlegende Bau- und Betriebsvorschriften der VStättVO
- Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften speziell für die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere DGUV Vorschrift 18
- Grundlagen der Gefährdungsanalyse und Grundsätze bei der Durchführung von Veranstaltungen
- Analysierung von Veranstaltungen im Hinblick auf ihr Gefährdungspotenzial
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz von persönlichen und sächlichen Rechtsgütern
- Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen
Zielgruppe
(Kommunale) Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeite:innen aus dem Gebäude-/Facilitymanagement, Veranstalter:innen, Techniker:innen; Verantwortliche, die an der Schule Veranstaltungen betreuen
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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