Kennen Sie solche Situationen: Ein Mieter klagt darüber, dass sich vor seiner Mietwohnung eine Baustelle befindet, durch die er unter Lärmbelästigung leidet. Darum kürzt er eigenmächtig die Miete. Darf er das überhaupt? Wenn ja, um welchen Betrag kann er die Miete mindern? Und welche Rolle spielt dabei die Tatsache, dass der Mieter zu den Zeiten, wenn auf der Baustelle gearbeitet und Lärm gemacht wird, gar nicht zu Hause, sondern bei der Arbeit ist? Erfahren Sie im Seminar, wann ein Mangel vorliegt, der tatsächlich zur Mietminderung berechtigt, ob der Vermieter schuld an diesem Mangel sein muss und wie die Höhe der Minderung korrekt berechnet werden kann. Sie besprechen, ob es Fälle gibt, in denen trotz eines Mangels die Minderung ausgeschlossen ist, wo der Unterschied zwischen Minderung und Zurückbehaltungsrecht liegt und vieles mehr. All das wird anhand vieler Praxisbeispiele verständlich dargestellt.
VWA Freiburg
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