Bauliche Veränderungen gehören zu den Standmaßnahmen in einer GdWE, etwa die Errichtung eines Gartenhauses, der Einbau eines Personaufzuges oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des WEG (2020) in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für privilegierte bauliche Veränderungen, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten. Das Seminar vermittelt einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen und den damit verbundenen Praxisproblemen. Anhand vielzähliger Beispiele und aktueller Rechtsprechung werden Grundlagen und praxistypische Fälle dargestellt.
VWA Freiburg
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